Beachten Sie bitte die geltenden Regelungen im Landkreis Neu-Ulm und die Vorgaben der Staatsregierung:
https://landkreis.neu-ulm.de/de/corona.html
Neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 10.12.2020)
- Zur Reduzierung von Aerosolen soll eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund-Nasen- Bedeckung getragen werden.
- Klarsichtmasken aus Kunststoff auch wenn sie eng anliegen, entsprechen den Vorgaben an eine Mund-Nasen- Bedeckung nicht und sind damit Visieren gleichgestellt.